Sie möchten von Ärzten,
Krankenschwestern und Pflegern ernst genommen werden.
Auch Angehörige sind oft verunsichert
durch die Krankheit ihrer Kinder, Partner oder Kollegen.
Sie wollen aufgeklärt werden. Das
Argument: "Ärztliche Schweigepflicht" akzeptieren sie nur dann, wenn
es um Details geht, die den Kranken beschreiben, der sie nicht von
der Schweigepflicht entbunden hat.
Ärzte und Pflegepersonal sollten sehr
wohl in der Lage sein, ein Krankheitsbild allgemein gültig zu
beschreiben.
Angehörige wünschen sich, dass die
Kranken nicht einfach aus der Klinik entlassen werden, ohne dass die
Nachsorge gesichert ist. Auch Angehörige sind nicht immer in der
Lage oder willens, alles zu regeln, was der Kranke nicht allein
bewerkstelligen kann, z.B. Medikamente zu organisieren, Anlaufstellen
zu kontaktieren oder für anderweitige Versorgung zu sorgen.
Angehörige haben sogar Wünsche an die
Kranken:
Nehmt auch unsere Befindlichkeit wahr.
Auch wir sind Menschen mit guten und schlechten Tagen. Auch wir
brauchen mal eine Auszeit. Auch wir müssen mal entspannen, auch uns
wird manchmal der ganze Stress zu viel.
Auch wir wünschen uns Rücksichtnahme.
Das müsste sich doch einrichten lassen.
In diesem Sinne: Auf ein
partnerschaftliches Zusammenarbeiten!